Arbeitsdienste 2024
Mitwirkungspflicht
für TSV-Mitglieder (Ersatzbeitrag)
Jedes aktive Vereinsmitglied ist gemäß Vereinssatzung verpflichtet an Arbeitstunden,
z. B. zum Erhalt der Vereinsimmobilien bzw. des Sportplatzes, mitzuwirken. 5
Stunden pro Jahr sind für alle aktiven Mitglieder zwischen 16 und 60
Jahren Pflicht. Für nicht geleistete Stunden wird, laut Mitgliederversammlung
vom 17.04.2007, ein Ersatzbeitrag erhoben. Dieser Betrag wurde auf 5,00
€/Stunde (max. also 25,00€) festgelegt.
Arbeitsdienste (Termine 2024)
Samstag